Wie werde ich Schiedsrichter?

Logo der Schiedsrichtergruppe Prignitz/Ruppin
Logo der Schiedsrichtergruppe Prignitz/Ruppin

Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? Doch wie alt muss ich mindestens sein, wo kann ich mich anmelden und wie umfangreich ist die Ausbildung? Mit den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen beantwortet.


Mindestalter

Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. Minderjährige Anwärter in Brandenburg (Fußball-Landesverband Brandenburg – FLB) bedürfen des schriftlichen Einverständnisses ihres gesetzlichen Vertreters.

Weitere Voraussetzungen

Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, mindestens 2x im Monat ansetzbar zu sein.

Ausbildung

Der Schiedsrichter-Ausschuss des FK Prignitz/Ruppin veranstaltet in der Regel einen Wochenendlehrgang, in dem die Grundzüge der Fußballregeln vermittelt werden. Anmeldungen für den kommenden Schiedsrichter-Anwärterlehrgang nimmt Nachwuchskoordinator Sebastian Werner jederzeit gerne per Mail an sebastian-werner@freenet.de entgegen.
Kontaktiere jetzt den SR-Ausschuss um den nächsten Lehrgangstermin in Erfahrung zu bringen.

Prüfung

Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und ggf. auch körperliche Prüfung in Form des sogenannten „FIFA-Tests“, in dem die Intervalle von 150m Laufen und 50m Gehen abwechselnd in spielklassenabhängigen Zeitspannen über 10 Runden absolviert werden müssen.

Einsätze

Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen („Mentoren“).

Aufstieg

Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreisebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen des Fußball-Landesverbandes Brandenburg benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse in der Regel mindestens ein Spieljahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch den Schiedsrichter-Beobachter festgestellt. Neben Beobachtungsergebnissen sind das Engagement, die Einsatzbereitschaft, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ergebnisse aus theoretischen Regelfragen, die allgemeine Zuverlässigkeit sowie die Perspektive und das Abschneiden im jährlichen praktischen Leistungstest wichtige Einstufungskriterien.

Finanzen

Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen 5 € (Schülerspiele), 20€ (Herrenspiele auf Kreisebene) 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), 2000 € (2. Bundesliga) und 3800 € (Bundesliga). Ab der Saison 2012/2013 erhalten FIFA-Schiedsrichter der Elite-Klasse nach einem neu geschaffenen Modell einen festen Betrag in Höhe von 40.000 Euro, FIFA-Schiedsrichter und die Schiedsrichter der Bundesliga mit mehr als fünf Jahren Erfahrung 30.000 Euro. Alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter liegen bei 20.000 Euro, in der 2. Bundesliga sind 15.000 Euro vorgesehen. Für FIFA-Assistenten sind ebenfalls 15.000 Euro eingeplant, in der Bundesliga reduziert sich der Betrag auf 10.000 Euro und in der 2. Bundesliga auf 2500 Euro.

Erste Ansprechpartner

Der Schiedsrichter-Ausschuss des Fußballkreises Prignitz/Ruppin, in erster Linie Schiedsrichterobmann Sebastian Werner (sebastian-werner@freenet.de) steht Dir bei Fragen gerne zur Verfügung.

© Kay Harzmann
Einsatz im Landespokal: Die Prignitz/Ruppiner Schiedsrichter Mike Schläger, Fabian Schulte & André Stolzenburg beim Auflaufen (v.l.n.r)