
Unser nächster Ausbildungslehrgang zum Erwerb der Schiedsrichter-Lizenz:
NÄCHSTER TERMIN IM JANUAR 2027
Sende deine Anmeldung schon jetzt an sebastian-werner@freenet.de
Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? Doch wie alt muss ich mindestens sein, wo kann ich mich anmelden und wie umfangreich ist die Ausbildung? Mit den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen beantwortet.
Mindestalter
Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. Minderjährige Anwärter in Brandenburg (Fußball-Landesverband Brandenburg – FLB) bedürfen des schriftlichen Einverständnisses ihres gesetzlichen Vertreters.
Weitere Voraussetzungen
Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, etwa 2x im Monat ansetzbar zu sein.
Ausbildung
Der Schiedsrichter-Ausschuss des FK Prignitz/Ruppin veranstaltet in der Regel einen Ausbildungslehrgang über 2-3 Wochen, bestehend aus Online-Meetings und Präsenz-Veranstaltungen. Während der Ausbildung werden die Grundzüge der Fußballregeln vermittelt. Anmeldungen für den kommenden Schiedsrichter-Anwärterlehrgang nimmt Schiedsrichter-Obmann Sebastian Werner jederzeit gerne per Mail an sebastian-werner@freenet.de entgegen.
Unsere Ausbildungslehrgänge finden üblicherweise einmal jährlich im Januar statt.
Prüfung
Am Ende des Ausbildungslehrganges erfolgt eine schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen). Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung hat man die Schiedsrichter-Lizenz erworben.
Jährlicher Fitnesstest
Für die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der Kreisoberliga und für diejenigen mit Ambitionen in einer höheren Liga eingestuft zu werden, findet einmal jährlich eine Leistungsüberprüfung statt.
Der offizielle Fitnesstest für Fussball-Schiedsrichter besteht aus zwei Tests: Test 1 prüft die Sprintwiederholungsfähigkeit (Repeated Sprint Ability, RSA) über 40 m und Test 2 (Intervalltest) das Leistungsvermögen über mehrere Läufe à 75 m im Wechsel mit Erholungsphasen (25 m gehen).
Zwischen Test 1 und Test 2 sollte eine Pause von sechs bis acht Minuten eingelegt werden. Die Tests sollten auf einer Leichtathletikbahn durchgeführt werden. Kunst- oder Naturrasen Fussballplatz ist auch erlaubt falls keine Leichtathletikbahn verfügbar ist. Fussball-Schiedsrichter müssen den Fitnesstest mindestens einmal pro Jahr bestehen.
Einsätze
Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen („Paten“).
Aufstieg
Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreisebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen des Fußball-Landesverbandes Brandenburg benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse in der Regel mindestens ein Spieljahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch den Schiedsrichter-Beobachter festgestellt. Neben Beobachtungsergebnissen sind das Engagement, die Einsatzbereitschaft, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ergebnisse aus theoretischen Regelfragen, die allgemeine Zuverlässigkeit sowie die Perspektive und das Abschneiden im jährlichen praktischen Leistungstest wichtige Einstufungskriterien.
Finanzen
Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen 10 € (Kleinfeldspiel auf Kreisebene), 30 € (Herrenspiele auf Kreisebene) 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), etwa 2000 € (2. Bundesliga) und etwa 3800 € (Bundesliga).
Erste Ansprechpartner
Der Schiedsrichter-Ausschuss des Fußballkreises Prignitz/Ruppin, in erster Linie Schiedsrichterobmann Sebastian Werner (sebastian-werner@freenet.de) steht Dir bei Fragen gerne zur Verfügung.


